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Am Anfang jeder neuen Erfindung steht ein Gedanke. Wenn einen dieser Gedanken nicht mehr loslässt
und man sich intensiver damit beschäftigt, entsteht eine Idee und danach erfolgt die Umsetzung
in die Praxis. Fertig ist die neue Erfindung. Doch der Weg zum eigenen Patent und dem damit
verbundenen Schutz vor Nachahmern ist noch ein weiter.
Um die Chance auf die Erteilung eines Patentes zu erhöhen und nicht unnötig viel Zeit mit der
Erstellung der erforderlichen Unterlagen zu vergeuden, sollte am Anfang geprüft werden, ob Ihre
Entwicklung weltweit neu und noch nicht Stand der Technik ist. ähnliche, bereits patentierte
Produkte müssen verglichen werden, um festzustellen, ob zumindest einzelne Teile Ihrer Erfindung
patentierfähig sind.
Ergeben diese Recherchen, dass eine Patentierung möglich ist, müssen alle notwendigen Unterlagen
zusammengestellt werden. Es müssen den Vorschriften enntsprechend Pläne und Zeichnungen angefertigt werden.
Außerdem ist es notwendig, die Erfindung und Ihre Funktionsweise genau und nach bestimmten Vorgaben
zu beschreiben. Zu guter Letzt müssen noch die Patentansprüche formuliert werden. Diese legen fest, welche
Besonderheiten Ihrer Erfindung geschützt und nicht nachgeahmt werden dürfen. Hierbei muss
beachtet werden, dass man die Ansprüche so weit wie möglich formuliert, um das Produkt möglichst
umfassend zu schützen. Aber es muss darauf geachtet werden, dass die Patentansprüche nicht zu
allgemein formuliert werden und deshalb die Erteilung eines Patentes nicht bewilligt wird.
Ist der Patentantrag genehmigt und die Erfindung somit vor Nachahmern geschützt, kann mit der
Vermarktung des Produkts begonnen werden. Unsere Mitglieder werden bei der Suche nach einer
optimalen Vermarktungsstrategie von uns unterstützt.
Der Verein zum Schutz des geistigen Eigentums hat es sich zum Ziel gesetzt seine Mitglieder bei der
Einreichung von Patentanträgen und somit beim Schutz Ihres geistigen Eigentums und bei dessen
Vermarktung zu unterstützen.
Mit uns müssen Sie diesen Weg nicht alleine gehen, sondern werden von uns begleitet.
Alle Personen, die Interesse an der Tätigkeit des Vereins zum Schutz des geistigen Eigentums haben,
können Mitglied werden.
Die einzige Bedingung um ordentliches Mitglied werden zu können, ist die
Vollendung des 16. Lebensjahrs.
Ist diese Bedingung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dem Verein als außerordentliches Mitglied
beizutreten.
über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft kann jedes Kalendermonat gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens
15. des Monats eingereicht werden.
Genaue Informationen können Sie unseren Statuten entnehmen.
Sollte Ihr Interesse an unserem Verein geweckt worden sein, dann kontaktieren Sie uns.
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