Wissenswertes rund um Patent und Co.
Das Patent

Jährlich erfolgen 150.000 Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt, aber was ist das
eigentlich?
Das Patent ist ein vom Staat eingeräumtes Schutzrecht, das dazu dient, dem Patentinhaber das
ausschließliche Verwertungsrecht für seine Erfindung einzuräumen. Vorraussetzung für die Erteilung
eines Patents ist, dass die Erfindung nicht Stand der Technik ist, also neu, auf einer erfinderischen
Leistung beruht und voraussichtlich gewerblich verwertbar sein wird. Nach Erteilung des Patents ist
der Patentinhaber alleinig berechtigt, die Erfindung betriebsmäßig herzustellen, auf den Markt zu
bringen, Werbung zu betreiben und zu gebrauchen. Je nach gewünschtem regionalen Schutzbereich
kann das Patent für Österreich, die EU oder beinahe weltweit geschützt werden. Die Schutzdauer
beträgt maximal 20 Jahre.
Der Gedanke für die Einräumung eines Monopols für die ausschließliche Nutzung der Erfindung ist,
dass im Gegenzug diese der Fachwelt offenbart wird, damit darauf aufbauend weitere fruchtbare
Innovationen hervorgebracht werden.

Das Gebrauchsmuster (sog. "kleines Patent")

Das Gebrauchsmuster wird für eine Erfindung erteilt, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt
beruht und voraussichtlich gewerblich verwertbar sein wird.
Der Unterschied zum Patent besteht darin, dass für die Erteilung eines Gebrauchsmuster die
Erfindung nicht so eine hohe Innovation darstellen muss und das Schutzrecht schneller erteilt wird.
Ein weiterer gravierender Unterschied zum Patent ist, dass bei der Anmeldung eines
Gebrauchsmuster nicht geprüft wird, ob diese eine Neuheit darstellt.
Falls man daher in seinem ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt wird, muss man in einem
allfälligen Rechtsstreit die Neuheit seines Gebrauchsmusters beweisen.
Aus diesem Grund empfehlen wir ein Gebrauchsmuster nur für schnelllebige Wirtschaftsgüter.
Das Gebrauchsmuster wird für maximal 10 Jahre erteilt.


Verein zum Schutz des geistigen Eigentums; ZVR-Zahl: 029637974 Graz; office@meinpatent.at